Bisher konnte keine Geräteanmeldung bei UM-Aufträgen erfolgen, wenn zuvor bereits andere Seriennummernware eingetragen wurde, welche jedoch keine Systemprüfung beim AG erforderten.
Dieser Umstand wurde nun geändert, sodass nur noch Seriennummernware berücksichtigt wird, welche auch eine Systemprüfung beim Auftraggeber erfordert.