Ab sofort ist es möglich, vom AG gestrichene Basispositionen mit dem vorherigen Auftrag / Bearbeiter / Unternehmen zu verrechnen.
Dies kann in den Systemeinstellungen aktiviert werden unter „Auftragsabmeldung“ – „leb_elf_kompensieren“.
Die Freigabe der LEB ändert sich wie folgt: Wird versucht ein LEB frei zu geben, erscheint eine Vorschau der ELF-Aufträge, welche verrechnet werden. Ein erneuter Klick unter dieser Auflistung auf „Freigeben“ gibt den LEB tatsächlich frei.
Wichtig: bei der LEB-Prüfung dürfen die durch UM gestrichenen Basispauschalen NICHT aus den Aufträgen gelöscht werden (dies passiert automatisch).
Zu jedem ELF-Auftrag wird nun ein interner Auftrag erstellt mit der gestrichenen Basispauschale, welche gleichermaßen aus dem Original-Auftrag entfernt wird. Dieser interne Auftrag wird dem Bearbeiter des ELF-Auftrages zugeordnet, sodass der Umsatz zugeordnet werden kann.
Zu jedem ELF-Vorgänger-Auftrag wird nun ein interner Auftrag erstellt, in dem die gestrichene Basispauschale mit negativer Menge enthalten ist. Dieser interne Auftrag wird dem Bearbeiter des ELF-Vorgänger-Auftrages zugeordnet, sodass der negativ-Umsatz zugeordnet werden kann.
Aus diesen internen Aufträgen wird nun ein separater interner LEB erzeugt, welcher zur Abrechnung dient. Dieser LEB besitzt seine eigene LEB-Nummer und trägt die Bezeichnung „ELF“.
Fazit: Dem Bearbeiter / dem Unternehmen wird über einen internen Auftrag trotz Entfernen der Basispauschale im Originalauftrag der Umsatz dieser Basispauschale wieder gut geschrieben.
Dem Bearbeiter / dem Unternehmen des vorgänger-Auftrages wird über den internen Auftrag diese Basispauschale „abgezogen“.